Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Wegen einer technischen Änderung an Ihrem Fahrzeug ist eine Begutachtung erfolgt. Wozu sind Sie verpflichtet?
- mitführen und gegebenenfalls die Zulassungsbescheinigung Teil I berichtigen lassen
- dem Fahrzeughersteller übersenden
- an der dafür vorgesehenen Stelle in der Zulassungsbescheinigung Teil II einkleben
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Wenn an Ihrem Fahrzeug eine technische Änderung vorgenommen wurde, die überprüft wurde (zum Beispiel durch eine Einzelabnahme), müssen Sie den Nachweis darüber mitführen. Dieser Nachweis muss in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen oder berichtigt werden. So ist sichergestellt, dass die Änderung auch offiziell anerkannt ist und die Fahrzeugpapiere den tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs widerspiegeln. Das Mitführen und die Berichtigung sind wichtig, damit bei Kontrollen keine Unklarheiten entstehen und Ihr Fahrzeug weiterhin zugelassen bleibt.
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